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Information für Arbeitgeber - Dienstrad-Leasing

 

Heutzutage ist es wichtig, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen neben Gehalt, auch attraktive Benefits anzubieten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen legen großen Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Ein Dienstrad motiviert die Arbeitnehmer und verbessert auf lange Sicht das körperliche Wohlbefinden und die Gesundheit. Zudem profitierst du als Arbeitgeber von einem positiven Image-Gewinn und verbesserst nachhaltig deine eigene CO2-Bilanz.

 

Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?

Als Arbeitgeber unterzeichnest du einen Vertrag mit einem Leasinganbieter, der deinen Anforderungen am besten entspricht. Danach können sich die Angestellten ein Wunsch-Fahrrad aussuchen. Du least dieses beim Leasinganbieter und stellst es dem Mitarbeiter/in für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung. Die monatliche Leasingrate zahlt der Mitarbeiter aus dem Bruttolohn, welches deutliche Ersparnisse in der Lohnsteuer und in den Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten. Das Leasingpaket beinhaltet in der Regel einen umfassenden Versicherungsschutz (zB Diebstahl), eine 24 Stunden Mobilitätsgarantie (Abholservice bei Fahrradpanne) und optionalen Inspektions- oder Verschleißpaketen. Alternativ kann die Leasingrate auch komplett als Gehaltsextra übernommen werden.

Du als Arbeitgeber hast keinen finanziellen Nachteil und nur minimalen, einmaligen Aufwand. Steuerlich ist das Bike Leasing einem Dienstwagen gleichgestellt.

Am Ende der Leasinglaufzeit gehört das Rad der Leasinggesellschaft. Der Arbeitnehmer entscheidet, ob er/sie das Rad kaufen (Radübernahme) oder zurückgeben (Radrückgabe) möchte. Eine vorzeitige Rücknahme aufgrund von Kündigung, Elternzeit... ist möglich. Für weitere Fragen klicke hier [FAQs] oder kontaktiere uns direkt!

 

Vorteile für dich als Arbeitgeber

Das Bike Leasing ist schnell, unkompliziert und voll im Trend. Für den Arbeitgeber gibt es viele Vorteile:

  • Steigerung der Attraktivität als Betrieb
  • Imagegewinn
  • Geringer Verwaltungsaufwand, einfache Abrechnung
  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • Ausfallsversicherung bei Todesfall, Kündigung, Elternzeit…
  • Positiver Beitrag für die Umwelt und zur grünen Mobilität

 

Der Weg zum Wunschrad

Egal ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständig, das Dienstrad-Leasing ist mit geringem Aufwand verbunden und schnell & einfach in der Anschaffung. In wenigen Schritten zum Jobrad – so geht’s:

 

  1. Arbeitgeber und Leasinggesellschaft schließen einen Vertrag
  2. Arbeitnehmer informieren und registrieren lassen
  3. Arbeitnehmer sucht sein Wunschrad beim Fachhändler aus
  4. Unterzeichnung des Überlassungsvertrages durch den Händler
  5. Fahrrad abholen
  6. Radeln und Vorteile genießen

 

Auch als Selbständiger, Freiberufler und Gewerbetreibender hast du die Möglichkeit ein Dienstrad zu leasen. So kannst du die Leasingraten als Betriebskosten anrechnen, dein Traumrad zur Arbeit und privat fahren und Geld sparen. Optional kannst du auch Zubehör, welches fest mit deinem Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad verbunden ist, mit ins Leasing nehmen.

 

Unsere Leasingpartner für Österreich
 

Unsere Leasingpartner für Deutschland

 

Gerne stehen wir dir als Fachhändler mit unserer Expertise zur Verfügung und unterstützen dich. Kontaktiere uns, wenn du Fragen zum Bikeleasing hast!

Hast du noch Fragen? Wir sind für dich da!

 


Häufig gestellte Fragen - Arbeitgeber

Wie funktioniert das Dienstradleasing für den Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber unterzeichnest du einen Vertrag mit einen Leasinganbieter, der deinen Anforderungen am besten entspricht. Danach können deine Angestellten sich ein Bike bei uns aussuchen und wir übergeben, nach Rücksprache mit dir, das Wunschrad samt Zubehör direkt an deinen Mitarbeiter. Die Leasingrate wird automatisch vom Bruttolohn des Mitarbeiters abgebucht und ist so mit wenig Aufwand für dich und dein Team verbunden.

Wie hoch sind die Kosten für den Arbeitgeber?

Durch das Fahrrad-Leasing bzw. Gehaltsumwandlungsmodell entstehen weder Arbeitgeber noch -nehmer hohe einmalige Investitionen oder monatlich anfallende laufende Kosten. Bike Leasing ist kostenneutral, der Verwaltungsaufwand pro Leasingrad ist gering. Durch unsere Arbeitgeber-Ausfallversicherung, die bereits in den Leasingraten enthalten ist, entfällt das finanzielle Risiko.

Kann ich mich als Arbeitgeber vor Risiken wie z. B. Mitarbeiterkündigung oder Langzeiterkrankung schützen?

Ja, hierzu gibt es entsprechende Versicherungspakete (ist in jedem Leasing standardmäßig enthalten), die diese Risiken abdecken und dadurch das Gesamtrisiko für den Arbeitgeber minimieren. Der Bikeleasing-Service bietet am Markt einmalige Lösungen, die so gut wie jedes Risiko aus der Arbeitnehmerüberlassung absichern. Im Folgenden werden zwei Arbeitgeber-Versicherungen kurz erklärt:
 
  1. Arbeitgeber-Ausfallversicherung „Premium“: Versicherung, die Sie vor Kosten im Falle einer Langzeiterkrankung und im Todesfall des Arbeitnehmers schützt (ist in Leasingrate enthalten).
  2. Arbeitgeber-Ausfallversicherung „Premium plus“: Versicherung, die Sie vor Kosten bei Elternkarenz, Erwerbsunfähigkeit („Invalidität und Berufsunfähigkeit“), einvernehmlichen Auflösung* und bei Kündigung schützt (ist in Leasingrate enthalten).

Sind mehrere Diensträder pro Mitarbeiter möglich?

Grundsätzlich sind auch mehrere Diensträder pro Mitarbeiter möglich. Dies richtet sich jedoch nach den zuvor getroffenen Beschränkungen mit dem Bikeleasing-Service.
 

Kann die für ein Fahrrad laufende Nutzungsdauer beendet werden, weil der Mitarbeiter ein neues Fahrrad bestellen möchte?

Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch den Mitarbeiter und eine Rückgabe des Rades während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Mitarbeiter ein neues Rad bestellen möchte. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist lediglich durch die Zahlung eines Ablösebetrages möglich, dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden..

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf der Leasingdauer verlässt?

Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses endet die Überlassung des Dienstrades. Grundsätzlich kann der Leasingvertrag auch an den neuen Arbeitgeber weitergegeben werden, der Mitarbeiter kann das Rad zum Restpreis erwerben (Übernahmeangebot) oder es wird an die Leasinggesellschaft zurückgegeben. Alle Leasinggesellschaften haben außerdem eine Art Arbeitnehmer-Ausfallversicherung. Diese schützt dich im Falle einer Langzeiterkrankung, im Kündigungsfall, bei Aufhebungsverträgen, bei Erwerbsunfähigkeit, im Falle einer Elternzeit und im Todesfall des Arbeitnehmers vor Kosten.

Was geschieht am Ende der Laufzeit?

Am Ende der Laufzeit gehört das Rad der Leasinggesellschaft. Dein Mitarbeiter kann sich dann entscheiden, ob er/sie das Rad zurückgeben oder übernehmen möchte. Dein Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils.
 
 

Häufig gestellte Fragen - Selbstständige

Wie funktioniert das Dienstradleasing für Selbstständige?

Du unterzeichnest einen Vertrag mit dem Leasinganbieter, der deinen Anforderungen am besten entspricht. Wir stehen dir bei der Wahl des richtigen Anbieters zur Seite und helfen dir gerne dabei, den Prozess zu navigieren. Danach kannst du dir schon ein Bike bei uns aussuchen und wir übernehmen den Rest. Sobald wir eine Rückmeldung von deiner Leasinggesellschaft haben, liefern wir dein Wunschrad samt Zubehör direkt an dich.

Kann ich als Selbstständiger auch ein Dienstfahrrad leasen, obwohl keine Gehaltumwandlung stattfindet?

Ja, auch Selbständige können über den Bikeleasing-Service ein Dienstfahrrad beziehen, welches auch privat genutzt werden darf.

Lohnt sich für mich als Selbstständigen das Leasing?

Dies ist individuell sehr unterschiedlich und kann nicht allgemein gesagt werden. Für alle weiteren Fragen bzgl. der steuerlichen Anerkennung müssen wir an Ihren Steuerberater verweisen, da in Abhängigkeit von der dienstlichen Nutzung des Leasingrades, dieses auch als Unternehmensausgabe angegeben werden kann.