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Information für Arbeitnehmer - Dienstrad-Leasing

 

Mit dem Bike Leasing ist es möglich, dass du dein Wunsch-Fahrrad zu attraktiven Bedingungen dienstlich, aber auch privat nutzen kannst. Durch die private Nutzung ist das Jobrad noch attraktiver. Seit 1.1.2020 ist das Dienst-Fahrrad und Dienst-e-bike (mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h) vorsteuerabzugsfähig und die Privatnutzung vom Sachbezug befreit. So steht dem Dienstrad nichts im Weg.

 

Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?

Dein Arbeitgeber stellt dir nach Absprache ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ zur Verfügung. Es wird zwischen Gehaltsumwandlung und Gehaltsextra unterschieden.

Der Arbeitgeber als Leasingnehmer zahlt die monatlichen Raten, im Gegenzug dazu kannst du das Rad für deine Zwecke nutzen. Im Normalfall beträgt die gängige Leasingdauer 36 Monate. Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung monatlich vom Entgelt abgezogen. Das heißt, ein Teil des monatlichen Gehalts wird in der Höhe der Leasingrate einbehalten. Mit dem Leasing-Rechner  kannst du dir deine Netto Gehaltsreduktion und deine Ersparnis zum Direktkauf und somit deinen Steuervorteil in Euro berechnen lassen.

Beim Gehaltsextra übernimmt dein Arbeitgeber die kompletten Kosten. Dabei inkludiert ist immer ein umfangreiches Versicherungspaket, welches dich rundum vor unterschiedlichen Leistungen wie zB Diebstahl, Unfallschäden etc. schützt.

Am Ende der Leasinglaufzeit gehört das Rad der Leasinggesellschaft. Du entscheidest, ob du das Rad zu einem Restwert kaufen oder zurückgeben möchtest.

 

Vorteile für dich als Arbeitnehmer

Mit einem Bike Leasing bist du nicht nur unabhängig und frei, sondern hältst dich auch gesund und fit. Das umweltschonende Fahrrad hat viele attraktive Vorteile für dich als Arbeitnehmer:

  • Hochwertiges Wunsch-Fahrrad (Dienstfahrrad) ohne Markenbindung
  • Große Auswahl an Fahrrädern (mit einem UVP zwischen 649€ und 15000€)
  • Steuerersparnis durch Gehaltsumwandlung (Ersparnis gegenüber Barkauf bis zu 40%) Berechne hier deine Ersparnis mit dem Leasing-Rechner
  • Zuverlässiger Versicherungsschutz und Service
  • Stressfreies, unkompliziertes Handling
  • Uneingeschränkte Privatnutzung und berufliche Nutzung

Hast du noch Fragen? Wir sind für dich da!

 

Unsere Leasingpartner für Österreich
 

Unsere Leasingpartner für Deutschland

 


Häufig gestellte Fragen - Arbeitnehmer

Wie funktioniert das Dienstradleasing für Angestellte?

Als Angestellter ist es wichtig, dass dein Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Leasinganbieter hat. Der Arbeitgeber least beim Leasinganbieter ein von dir (Arbeitnehmer) ausgesuchtes Fahrrad und stellt es dir dienstlich und privat zur Verfügung..

Welche Leasing Varianten gibt es?

  • Gehaltsumwandlung: Die Gehaltsumwandlung ist das beliebteste Modell des Dienstradleasings. Der Arbeitgeber überlässt dir das Rad und behält als Gegenleistung einen Teil deines monatlichen Bruttolohns in Höhe der Leasingrate ein. Hierdurch bekommst du einen Steuervorteil, denn dein zu versteuerndes Einkommen sinkt um die Höhe deiner Leasingrate.
  • Gehaltsextra: Wenn du von deinem Arbeitgeber ein Dienstrad als Gehaltsextra gestellt bekommst, übernimmt er die Leasingraten. Du hast in diesem Fall keine Kosten.

Wie lange dauert das Leasing?

In der Regel beträgt die gängige Leasingdauer 36 Monate. Alternativ ist auch eine Vereinbarung über 48 Monate möglich.

Kann ich auch ein gebrauchtes Fahrrad/E-Bike als Dienstrad leasen?

Bei den meisten Leasinggesellschaften ist es nicht möglich ein Gebrauchtrad zu leasen.
 

Kann ich auch ein reduziertes Fahrrad/E-Bike als Dienstrad leasen?

Ja, jedoch müssen wir bei reduzierten Fahrrädern oder E-Bikes eine Bearbeitungsgebühr von 200 € berechnen.
 

Ist es möglich ein zweites Rad zu leasen?

Ja, das ist möglich, allerdings können Arbeitgeber die Anzahl der Diensträder auf eins pro Mitarbeiter beschränken..

Welche Rolle spielt der Verkaufspreis und können auch ermäßigte Fahrräder oder E-Bikes als Dienstrad in Frage kommen?

Im Prinzip ja. Durch ein reduziertes Fahrrad oder E-Bike verringert sich deine Leasingrate, da diese anhand des Netto-Kaufpreises berechnet wird.
Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für dein Dienstrad immer auf Basis des Brutto-Listenpreises deines Fahrrades oder E-Bikes, dh von der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Aufgrund der Leasingkosten werden marktüblich keine zusätzlichen Rabatte auf Fahrräder/E-Bikes als Dienstrad gegeben.

Wie viel Geld spare ich wirklich?

Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall aussieht, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Unter https://www.lease-a-bike.at/rechner oder https://www.bikeleasing.at/leasingrechner/arbeitnehmer kannst du deine Gesamtersparnis ausrechnen lassen.
Wenn dein Arbeitgeber dir ein Dienstrad als Gehaltsextra zur Verfügung stellt, hast du keine Kosten und bist gratis mit deinem Traumrad unterwegs. Wenn du selbst die Leasingraten trägst, kommt darauf an, ob dein Arbeitgeber Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Als Richtwert können in Österreich bis zu 30% gegenüber einem Direktkauf gespart werden. Wir beraten dich jedoch gerne.

Kann man mit einem Bikeleasing-Rad weiterhin die Pendlerpauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?

Ja, die Pendlerpauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steht bei einem Bikeleasing-Rad weiterhin zu.

Ist der Dienstwagen mit dem Dienstrad kombinierbar?

Ja, zusätzlich zu einem Dienstwagen können auch Diensträder geleast werden..

Kann meine Familie das Dienstrad nutzen?

Das hängt von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Versicherungstechnisch ist das bei den meisten Leasinggesellschaften möglich. Hier darf der Arbeitgeber jedoch Vorgaben machen bzw. Einschränkungen vorgeben. In jedem Fall solltest du eine Überlassungsvereinbarung aufsetzen und die Nutzungsberechtigten schriftlich festlegen.

Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für dein Dienstrad. Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen.
Sollte Dein Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die netto Leasingrate mit dem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich somit das zu versteuernde Bruttomonatsgehalt und in weiterer Folge die Steuern.
Ist der Arbeitgeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate vom Bruttomonatsgehalt abgezogen.
Unter https://www.lease-a-bike.at/rechner oder https://www.bikeleasing.at/leasingrechner/arbeitnehmer kannst du mittels Leasing-Rechner deine monatlichen Kosten aber auch deine Steuerersparnis im Vergleich zum Direktkauf ausrechnen lassen.

Wo kann ich meinen Vertrag für mein Dienstrad einsehen und verwalten?

Fast alle Leasinggesellschaften bieten dir Onlineportale oder sogar Apps an. Dein Arbeitgeber hat dir hierfür einen Link zur Verfügung gestellt.

Was geschieht am Ende der Laufzeit?

Am Ende der Laufzeit gehört das Rad der Leasinggesellschaft. Du kannst dich in den meisten Fällen entscheiden, ob du das Rad zurückgeben oder übernehmen möchtest.
Der Bikeleasing-Service benachrichtigt dich ca. 6 Wochen vor dem Ende des Leasingvertrages über die Überlassung des Rades und fordert zur Rückgabe des Firmenrades auf. In dieser Benachrichtigung wirst du auf die Möglichkeit des Erwerbs des Rades nach Ablauf des Überlassungszeitraums informiert. Du bist berechtigt, das Rad am Ende des Leasingzeitraums zum voraussichtlichen Übernahmepreis (bei 36 Monaten von max. 18% des UVPs, bei 48 Monaten von max. 10% des UVPs) von dem Dienstleister zu erwerben.
Die Angestellten erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
Leider kann dieses Kaufangebot nicht verbindlich in den Vertrag mit aufgenommen werden, da dies den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widerspricht. Die Angestellten zahlen den Kaufpreis ganz einfach per Überweisung. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an dich über.