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FAQs


Häufig gestellte Fragen zum Bike Leasing Allgemein

Was genau ist ein Dienstrad?

Dienstrad oder auch Jobrad genannt, ist ein alltagstaugliche Fahrrad oder E-Bike mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h kann als Dienstrad geleast werden. Dein Arbeitgeber stellt dir dieses Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung, entweder mit oder ohne Kostenbeitrag. Eine Grundversicherung und das Mitleasen eines Schlosses ist außerdem bei allen Leasinganbietern im Preis inbegriffen.
 

Welche Fahrräder eignen sich für das Dienstradmodell?

Grundsätzlich sind alle Fahrradarten für das Dienstradmodell geeignet. Vom Citybike, Cruiser, Mountainbike, Trekkingrad, Rennrad oder Lastenrad kann so gut wie jedes Rad geleast werden, egal ob mit oder ohne Motor (bis zu 25km/h Unterstützung). Meist gibt es jedoch einen Preisrahmen, in dem sich das Rad befinden muss.
 

Kann das Dienstrad privat genutzt werden?

Ja! Das Dienstrad kann dienstlich und privat in der Freizeit und von der Familie genutzt werden.
 

Welches Zubehör kann zu einem Dienstrad geleast werden?

In das Leasing kannst du alle Zubehörteile aufnehmen, die fest mit deinem Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad verbunden sind. Bis zu 15% des Fahrzeugpreises darf Zubehör mit in das Leasing eingebunden werden. Textilbekleidung ist ausgeschlossen.

Mögliches Zubehör:

Auch weiteres Zubehör kann mit in das Leasing eingebunden werden. Gerne beraten wir dich!

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und was ist abgesichert?

Eine Grundversicherung ist beim Dienstradleasing Pflicht und ist ein fester Bestandteil des Vertrages. Das Dienstrad ist standardmäßig geschützt bei Diebstahl und Schaden (zum ursprünglichen Wert). Das bedeutet, dass der Leasinggeber als Eigentümer das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt übernimmt, z.B. bei:
 
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehlern
  • Einfacher Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku
Das Rundum-Schutzpaket enthält ein:
 
  • Service und Instandhaltung Budget
  • Mobilitätsgarantie
Optional kann das Versicherungspaket „Premium Plus“ mit weiteren Leistungen (in Bezug auf Verschleißteile) abgeschlossen werden.
 

Was ist die Mobilitätsgarantie?

Die Mobilitätsgarantie für dein Fahrrad/E-Bike als Dienstrad bieten alle Leasinggesellschaften in unterschiedlichem Maß an. Im Prinzip steht dir ein 24-Stunden-Service bei einer Panne mit deinem Dienstrad zur Verfügung – inklusive Notrufservice, Pannenhilfe, Abschleppen, ggf. Übernachtungskosten, Weiter- und Rückfahrt und Fahrrad-Rücktransport.
 

Gibt es Inspektionen bei Diensträdern?

Auch dein Fahrrad/E-Bike als Dienstrad will gepflegt werden, insbesondere, wenn du es für den täglichen Weg zur Arbeit nutzt oder es sich um ein E-Bike handelt. Optionale Service-, Verschleiß- und Inspektionspakete bieten alle Leasinggesellschaften an. Die Rate hierfür entrichtest du ebenfalls aus der Gehaltsumwandlung und somit ist der Nettoaufwand für die Pflege deines Fahrrades/E-Bikes gering.

 

Häufig gestellte Fragen - Arbeitnehmer

Wie funktioniert das Dienstradleasing für Angestellte?

Als Angestellter ist es wichtig, dass dein Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Leasinganbieter hat. Der Arbeitgeber least beim Leasinganbieter ein von dir (Arbeitnehmer) ausgesuchtes Fahrrad und stellt es dir dienstlich und privat zur Verfügung.
 

Welche Leasing Varianten gibt es?

  • Gehaltsumwandlung: Die Gehaltsumwandlung ist das beliebteste Modell des Dienstradleasings. Der Arbeitgeber überlässt dir das Rad und behält als Gegenleistung einen Teil deines monatlichen Bruttolohns in Höhe der Leasingrate ein. Hierdurch bekommst du einen Steuervorteil, denn dein zu versteuerndes Einkommen sinkt um die Höhe deiner Leasingrate.
  • Gehaltsextra: Wenn du von deinem Arbeitgeber ein Dienstrad als Gehaltsextra gestellt bekommst, übernimmt er die Leasingraten. Du hast in diesem Fall keine Kosten.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Beim Dienstrad-Leasing-Modell mit dem Bikeleasing-Service handelt es sich um eine Leasingfinanzierung für Dienstfahrräder, bei welcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirtschaftliche Vereinbarungen zum Vorteil Beider treffen. Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und überlässt dem Arbeitnehmer das Rad mittels Überlassungsvertrag zur beruflichen und privaten Nutzung. Die monatliche Leasingrate wird dem Arbeitnehmer vom Bruttogehalt über die sogenannte Gehaltsumwandlung abgezogen. Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, die Summe X seines vertraglich geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienstrad) über einen definierten Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Diese temporäre Gehaltsumwandlung für die Dauer des Leasingvertrages führt zu einer Verringerung des lohnsteuerpflichtigen Einkommens des Arbeitnehmers und Einsparungen in den Lohnabgaben.
 

Wie lange dauert das Leasing?

In der Regel beträgt die gängige Leasingdauer 36 Monate. Alternativ ist auch eine Vereinbarung über 48 Monate möglich.
 

Kann ich auch ein gebrauchtes Fahrrad/E-Bike als Dienstrad leasen?

Bei den meisten Leasinggesellschaften ist es nicht möglich ein Gebrauchtrad zu leasen.
 

Ist es möglich ein zweites Rad zu leasen?

Ja, das ist möglich, allerdings können Arbeitgeber die Anzahl der Diensträder auf eins pro Mitarbeiter beschränken.
 

Wie lange dauert das Leasing?

In der Regel beträgt die gängige Leasingdauer 36 Monate. Alternativ ist auch eine Vereinbarung über 48 Monate möglich. Am Ende der Leasinglaufzeit gehört das Rad der Leasinggesellschaft. Der Arbeitnehmer entscheidet, ob er/sie das Rad kaufen (Radübernahme) oder zurückgeben (Radrückgabe) möchte. Eine vorzeitige Rücknahme aufgrund von Kündigung, Elternzeit... ist möglich.  Alternativ ist auch eine Vereinbarung über 48 Monate möglich.
 

Ist der Dienstwagen mit dem Dienstrad kombinierbar?

Ja, zusätzlich zu einem Dienstwagen können auch Diensträder geleast werden.
 

Kann meine Familie das Dienstrad nutzen?

Das hängt von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Versicherungstechnisch ist das bei den meisten Leasinggesellschaften möglich. Hier darf der Arbeitgeber jedoch Vorgaben machen bzw. Einschränkungen vorgeben. In jedem Fall solltest du eine Überlassungsvereinbarung aufsetzen und die Nutzungsberechtigten schriftlich festlegen.
 

Wie viel Geld spare ich wirklich? Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall aussieht, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Unter https://www.lease-a-bike.at/rechner oder https://www.bikeleasing.at/leasingrechner/arbeitnehmer kannst du deine Gesamtersparnis ausrechnen lassen. Wenn dein Arbeitgeber dir ein Dienstrad als Gehaltsextra zur Verfügung stellt, hast du keine Kosten und bist gratis mit deinem Traumrad unterwegs. Wenn du selbst die Leasingraten trägst, kommt darauf an, ob dein Arbeitgeber Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Als Richtwert können in Österreich bis zu 30% gegenüber einem Direktkauf gespart werden, wir beraten dich jedoch gerne.
 

Häufig gestellte Fragen - Arbeitgeber

Wie funktioniert das Dienstradleasing für den Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber unterzeichnest du einen Vertrag mit einem Leasinganbieter, der deinen Anforderungen am besten entspricht. Danach können sich die Angestellten ein Wunsch-Fahrrad aussuchen. Du least dieses beim Leasinganbieter und stellst es dem Mitarbeiter/in für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung. Die monatliche Leasingrate zahlt der Mitarbeiter aus dem Bruttolohn, welches deutliche Ersparnisse in der Lohnsteuer und in den Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten. Du als Arbeitgeber hast keinen finanziellen Nachteil und nur minimalen, einmaligen Aufwand. Steuerlich ist das Bike Leasing einem Dienstwagen gleichgestellt. Das Leasingpaket beinhaltet in der Regel einen umfassenden Versicherungsschutz (zB Diebstahl), eine 24 Stunden Mobilitätsgarantie (Abholservice bei Fahrradpanne) und optionalen Inspektions- oder Verschleißpaketen. Alternativ kann die Leasingrate auch komplett als Gehaltsextra übernommen werden.
 

Wie hoch sind die Kosten für den Arbeitgeber?

Durch das Fahrrad-Leasing bzw. Gehaltsumwandlungsmodell entstehen weder Arbeitgeber noch -nehmer hohe einmalige Investitionen oder monatlich anfallende laufende Kosten. Bike Leasing ist kostenneutral, der Verwaltungsaufwand pro Leasingrad ist gering. Durch unsere Arbeitgeber-Ausfallversicherung, die bereits in den Leasingraten enthalten ist, entfällt das finanzielle Risiko.
 

Vorsteuerabzug & Umsatzsteuerpflicht

Mit der Stellungnahme des österreichischen Finanzministeriums wurde festgestellt, dass die zur Verfügungstellung eines Fahrrades oder Pedelecs (E-Bikes) gegen Arbeitsleistung immer als betriebliche Verwendung gesehen wird, und somit der Vorsteuerabzug (für ansonsten vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen) voll zusteht. Die 10 %-ige betriebliche Nutzung ist nicht mehr nachzuweisen. Die Frage, ob eine Gegenleistung in Form von Gehaltsumwandlung, verminderte Gehalterhöhung, etc eine Umsatzsteuerpflicht auslösen würde, kann ebenfalls, wie folgt beantwortet werden: Die Gegenleistung in dieser Form ist unerheblich, da die Bemessungsgrundlage in allen diesen Fällen immer der Sachbezug laut Sachbezugsverordnung ist, und das ist aktuell € 0,00.
 

Das Bike als Sachbezug

Aus ökologischen Erwägungen ist für zur Privatnutzung zur Verfügung gestellte arbeitgebereigene Fahrräder und Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm ein Sachbezugswert von derzeit 0 € vorgesehen. Darunter fallen zB Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller, vorausgesetzt sie haben einen ausschließlich elektrischen oder elektrohydraulischen Antrieb. Es ist somit für die Zurverfügungstellung eines Elektrofahrrades zur Privatnutzung ein Sachbezugswert von derzeit 0 € anzusetzen.
 

Ist eine Bezugsumwandlung (Verzicht auf einen Teil des Barlohnes unter Inanspruchnahme eines Sachbezuges) steuerlich anzuerkennen?

Im Rahmen der Privatautonomie ist eine Dienstvertragsänderung, mit der eine Barlohnreduktion vorgenommen und ein Elektrofahrrad für Privatfahrten zur Verfügung gestellt wird, zulässig. Für steuerliche Zwecke hat der Gesetzgeber in jenen Fällen, in denen eine Gehaltsumwandlung nicht zulässig ist, dies explizit im Gesetz geregelt (zB Jobticket § 26 Z 5 EStG 1988, Pensionskassenbeiträgen § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 und § 26 Z 7 lit. a EStG 1988). Da es im Einkommensteuergesetz keine explizite gesetzliche Einschränkung der Bezugsumwandlung für die Überlassung eines Elektrofahrrades gibt, ist die im Rahmen der Privatautonomie vorgenommene Dienstvertragsänderung für die Zukunft (Barlohnreduktion und Überlassung Elektro-Fahrrad) auch steuerlich anzuerkennen. Ob der Barlohn dabei um die Brutto- oder Netto-Leasingrate reduziert wird, oder ggf. nur um einen Teil der Leasingrate, unterliegt ebenfalls der Privatautonomie der Dienstvertragsänderung. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass grundsätzlich durch die Gewährung eines Sachbezuges etwaige kollektivvertragliche Barlohn-Mindestentgelte nicht geschmälert werden dürfen.
 

Kann ich mich als Arbeitgeber vor Risiken schützen?

Ja, hierzu gibt es entsprechende Versicherungspakete (ist in jedem Leasing standardmäßig enthalten), die diese Risiken abdecken und dadurch das Gesamtrisiko für den Arbeitgeber minimieren. Der Bikeleasing-Service bietet am Markt einmalige Lösungen, die so gut wie jedes Risiko aus der Arbeitnehmerüberlassung absichern. Im Folgenden werden zwei Arbeitgeber-Versicherungen kurz erklärt:
 
  1. Arbeitgeber-Ausfallversicherung „Premium“: Versicherung, die Sie vor Kosten im Falle einer Langzeiterkrankung und im Todesfall des Arbeitnehmers schützt (ist in Leasingrate enthalten).
  2. Arbeitgeber-Ausfallversicherung „Premium plus“: Versicherung, die Sie vor Kosten bei Elternkarenz, Erwerbsunfähigkeit („Invalidität und Berufsunfähigkeit“), einvernehmlichen Auflösung* und bei Kündigung schützt (ist in Leasingrate enthalten).
 

Sind mehrere Diensträder pro Mitarbeiter möglich?

Grundsätzlich sind auch mehrere Diensträder pro Mitarbeiter möglich. Dies richtet sich jedoch nach den zuvor getroffenen Beschränkungen mit dem Bikeleasing-Service.
Hat ein Dienstnehmer den Vorteil der unentgeltlichen Nutzung mehrerer Kraftfahrzeuge für Privatfahrten (zB zwei oder mehrere PKW, PKW und Motorrad), ist ein Sachbezugswert iSd §§ 4 bzw. 4b Sachbezugswerteverordnung für jedes einzelne Kraftfahrzeug anzusetzen. Da derzeit für die Zurverfügungstellung eines Elektrofahrrades zur Privatnutzung ein Sachbezugswert von 0 € anzusetzen ist, ist der Vorteil für die Zurverfügungstellung von mehreren Elektrofahrrädern ebenfalls derzeit insgesamt 0 €.
 

Was geschieht, wenn die Nutzungsdauer vorzeitig beendet wird/werden möchte?

Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch den Mitarbeiter und eine Rückgabe des Rades während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mitarbeiter ein neues Rad bestellen möchte. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist lediglich durch die Zahlung eines Ablösebetrages möglich, dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
 

Was geschieht am Ende der Laufzeit?

Am Ende der Laufzeit gehört das Rad der Leasinggesellschaft. Dein Mitarbeiter kann sich dann entscheiden, ob er/sie das Rad zurückgeben oder übernehmen möchte.
Dein Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils. Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses endet die Überlassung des Dienstrades.
Grundsätzlich kann der Leasingvertrag auch an den neuen Arbeitgeber weitergegeben werden, der Mitarbeiter kann das Rad zum Restpreis erwerben (Übernahmeangebot) oder es wird an die Leasinggesellschaft zurückgegeben. Alle Leasinggesellschaften haben außerdem eine Art Arbeitnehmer-Ausfallversicherung. Diese schützt dich im Falle einer Langzeiterkrankung, im Kündigungsfall, bei Aufhebungsverträgen, bei Erwerbsunfähigkeit, im Falle einer Elternzeit und im Todesfall des Arbeitnehmers vor Kosten.
 

Gewährleistungen am Ende der Laufzeit durch den Arbeitgber?

Durch den direkten Verkauf des Fahrzeuges an den Arbeitnehmer entstehen beim Arbeitgeber keine Haftungsansprüche im Sinne der Gewährleistung und er muss sich um nichts kümmern.
 

Hinweis zu Kollektivverträgen

Die Gehaltsumwandlung funktioniert ausschließlich bei einer bestehenden Überzahlung des Kollektiv-Vertrages; das heißt nach Abzug der Leasingrate vom Brutto-Monatslohn des Mitarbeiters, darf dessen Gehalt nicht unter dem Kollektiv sein. Jedoch darf das Modell auch allen Mitarbeitern angeboten werden, die das Leasing über ihr Nettogehalt finanzieren wollen. Dies kann auch in jenen Fällen angewendet werden, wo keine Lohnsteuer bezahlt wird (geringfügig Beschäftigte, usw.).
 
 

Häufig gestellte Fragen zum Bike Leasing für Selbstständige

Wie funktioniert das Dienstradleasing für Selbstständige?

Du unterzeichnest einen Vertrag mit dem Leasinganbieter, der deinen Anforderungen am besten entspricht. Wir stehen dir bei der Wahl des richtigen Anbieters zur Seite und helfen dir gerne dabei, den Prozess zu navigieren. Danach kannst du dir schon ein Bike bei uns aussuchen und wir übernehmen den Rest. Sobald wir eine Rückmeldung von deiner Leasinggesellschaft haben, liefern wir dein Wunschrad samt Zubehör direkt an dich.
 

Kann ich als Selbstständiger auch ein Dienstfahrrad leasen, obwohl keine Gehaltumwandlung stattfindet?

Ja, auch Selbständige können über den Bikeleasing-Service ein Dienstfahrrad beziehen, welches auch privat genutzt werden darf.
 

Lohnt sich für mich als Selbstständigen das Leasing?

Dies ist individuell sehr unterschiedlich und kann nicht allgemein gesagt werden. Für alle weiteren Fragen bzgl. der steuerlichen Anerkennung müssen wir an Ihren Steuerberater verweisen, da in Abhängigkeit von der dienstlichen Nutzung des Leasingrades, dieses auch als Unternehmensausgabe angegeben werden kann.

 

Dein Weg zum Wunschrad...

...weitere Informationen HIER